Die ersten Pflanzenschutzmaßnahmen stehen an oder sind gemacht worden und wir möchten auf ein sehr wichtiges Thema hinweisen.

Der Transport von Pflanzenschutzmitteln unterliegt den Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsrechts. Es gelten zwar für kleinere Mengen Ausnahmen, z.B. für Fahrten vom Handel zum eigenen Betrieb bei denen die meisten Bestimmungen nicht zutreffen. Darüber hinaus sind Sie mit dem Lieferservice des Handels immer richtig aufgestellt.

Falls Sie doch kleinere Mengen transportieren möchten oder müssen, treffen Sie bitte entsprechende Vorsichtmaßnamen:

 

  • Kontrollieren Sie vor dem Beladen, ob die Kanister fest verschlossen und unbeschädigt sind.
  • Sichern Sie die Kanister gut im Fahrzeug. Nutzen sie eine verschließbare Transportbox und sichern auch diese, sowie die sich darin befindlichen Kanister gut (kein Verrutschen oder Umfallen).
  • Führen Sie alle wichtigen Dokumente mit (Sachkundenachweis, Lieferschein, Sicherheitsdatenblatt etc.)

 

Ebenso wichtig ist die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Lagern Sie nur Mengen, wenn es möglich ist, die Sie kurzfristig benötigen. Detailliertere Informationen zur sicheren Lagerung von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlichen Betrieben finden Sie zudem im sehr informativen Flyer des IVA anbei.

 

Flyer Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

 


Zum Autor:

Ralf Niehaus arbeitet seit 2007 bei der Nufarm Deutschland GmbH und ist als Regionalleiter für die Region Niedersachsen West zuständig.