Hiermit möchten wir Sie über Änderungen in den Anwendungsbestimmungen, Kennzeichnungsauflagen, Hinweisen und Klassifizierung für unser Produkt Carmina ®640 (Zul.-Nr.: 006284-00) Informieren:

Folgende Anwedungsbestimmungen sind zusätzlich von der Zulassungsbehörde erteilt worden:

SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS530: Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Folgende Kennzeichnungsauflagen sind zusätzlich von der Zulassungsbehörde erteilt worden:

SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SB 111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie “Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln” des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

SB 166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

SF 245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

SS 206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

WMH12: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode):12

WMH5: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 5

Folgende Hinweise sind zusätzlich von der Zulassungsbehörde erteilt worden:

NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Folgende Sicherheitshinweise sind zusätzlich von der Zulassungsbehörde erteilt worden:

P 261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

P 280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.

P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

P405 Unter Verschluss aufbewahren.

Folgende Anwendungsbestimmungen, Kennzeichnungsauflagen und Hinweise sind aufgehoben:

SB 110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz “Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln” des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SF 245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

WMC2: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C2

WMF1: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F1

NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

NN 165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.