Hiermit möchten wir Sie über Änderungen in den Anwendungsbestimmungen, in der Einstufung und Kennzeichnung und den Auflagen für unser Produkt Fusilade® Max (Zul.-Nr.: 024847-00/00) informieren:
Folgende Anwendungsbestimmungen werden zusätzlich festgesetzt:
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF276-VEAC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
(SF277-21AC) Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Folgende Kennzeichnungsauflagen werden aufgehoben:
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Folgende Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung werden aufgehoben:
Gefahrenhinweise (H-Sätze):
(EUH 208-0169) Enthält Fluazifop-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise (P-Sätze):
(P201) Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.