Welche Anwendungen umfasst die Notfallzulassung?
Carnadine® 200 ist bereits für Anwendungen in den Kulturen Raps, Kartoffel, Getreide und Apfel zugelassen. Diese Zulassung wird für den Zeitraum der Notfallzulassung um die Anwendung in Zuckerrübe und Futterrübe zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren sowie Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren ergänzt. Eine Anwendung darf nur dann stattfinden, wenn die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahme durch einen amtlichen Warndiensthinweis der zuständigen Behörde belegt ist.
Welche zeitlichen Einschränkungen gelten?
Diese Notfallzulassung gilt für 120 Tage vom 31.03.-28.07.25.
Welche Aufwandmengen gelten für die Notfallanwendung von Carnadine® 200?
Es ist jeweils eine Behandlung zugelassen, mit einer Aufwandmenge 0,25 l/ha. In Zuckerrüben und Futterrüben ist Carnadine® vom Zwei-Blatt-Stadium bis zum Reihenschluss (BBCH 12 – 39) einsetzbar.
Es ist eine Wartezeit von 35 Tagen bei dem Einsatz gegen Blattläuse als Virusvektoren bzw. 28 Tagen bei dem Einsatz gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren zu berücksichtigen.
Darf Carnadine® 200 nach Ablauf der Notfallzulassung weiter angewendet werden?
Carnadine® 200 darf nach Ablauf der Notfallzulassung nicht mehr zur Behandlung in Zuckerrüben und Futterrüben angewendet werden. Alle weiteren Anwendungen von Carnadine® 200 dürfen gemäß der bestehenden Zulassung weiterhin durchgeführt werden. Derzeit ist Carnadine® 200 für Behandlungen in den Kulturen Raps, Kartoffel, Getreide und Apfel zugelassen.