Notfallzulassung in der Kartoffel gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren

Welche Anwendungen umfasst die Notfallzulassung? 

Carnadine® 200 ist bereits unter anderem für die Anwendungen in den Kulturen Raps, Kartoffel, Getreide und Apfel zugelassen. Diese Zulassung wird für den Zeitraum der Notfallzulassung um die Anwendung in der Kartoffel zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren ergänzt.  Eine Anwendung darf nur dann stattfinden, wenn die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahme durch einen amtlichen Warndiensthinweis der zuständigen Behörde belegt ist. 

Welche zeitlichen Einschränkungen gelten? 

Diese Notfallzulassung gilt für 120 Tage vom 30.04.2026-27.08.2026.  

Welche Aufwandmengen gelten für die Notfallanwendung von Carnadine® 200? 

Es ist eine Behandlungen in dieser Indikation zugelassen, mit einer Aufwandmenge von 0,2 l/ha. Carnadine® 200 kann vom Beginn der Knollenanlage bis zur Frucht- und Samenreife (BBCH 40 – 81) eingesetzt werden. Es ist eine Wartezeit von 7 Tagen zu berücksichtigen.  

Darf Carnadine® 200 nach Ablauf der Notfallzulassung weiter angewendet werden?  

Carnadine® 200 darf nach Ablauf der Notfallzulassung nicht mehr zur Behandlung in der Kartoffel gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren eingesetzt werden. Alle weiteren Anwendungen von Carnadine® 200 dürfen gemäß der bestehenden Zulassung weiterhin durchgeführt werden.