Das BVL hat die Anwendungsbestimmungen zu Carnadine® neu bewertet – unter Anderem entfällt die Drainauflage NG405
Hiermit möchten wir Sie über Änderungen in den Anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen für unser Carnadine® (Zul.-Nr. 00A742-00/00) informieren.
Die Änderungen betreffen folgende Indikationen:
• Anwendung -005: Sommergerste- Blattläuse
• Anwendung-006: Winterweichweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Winterroggen- Blattläuse
• Anwendung -011: Winterraps- Rapserdfloh
Bei allen Indikationen entfällt die NG405, darüber hinaus wurden die Gewässerabstände positiver bewertet, was sich in den Anpassungen der NW- Bestimmungen widerspiegelt, welche Sie im Detail dem pdf in der Anlage entnehmen können.